Die NIS2-Richtlinie betrifft eine Vielzahl von Betrieben, insbesondere solche in kritischen Sektoren wie:
Energie
Transport
Banken
Gesundheitswesen
Trinkwasserversorgung und -verteilung
Digitale Infrastruktur
Öffentliche Verwaltung
Anbieter digitaler Dienste wie Online-Marktplätze, Suchmaschinen und Cloud-Computing-Dienste
Was ist zu tun?
Unternehmen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, müssen:
Sicherheitsmaßnahmen implementieren: Erhöhte Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Meldung von Vorfällen: Meldepflicht für erhebliche Sicherheitsvorfälle an die zuständigen nationalen Behörden innerhalb von 24 Stunden.
Risikomanagement: Regelmäßige Risikobewertungen und entsprechende Anpassungen der Sicherheitsmaßnahmen.
Zusammenarbeit: Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten und den zuständigen Behörden.
Durch die Einhaltung der NIS2-Richtlinie sollen Unternehmen besser gegen Cyberbedrohungen gewappnet sein und die allgemeine Cybersicherheit in der EU verbessert werden.
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