NIS2-Richtlinie

05.02.2024

NIS2-Richtlinie

Wer ist betroffen?

Die NIS2-Richtlinie betrifft eine Vielzahl von Betrieben, insbesondere solche in kritischen Sektoren wie:

  • Energie
  • Transport
  • Banken
  • Gesundheitswesen
  • Trinkwasserversorgung und -verteilung
  • Digitale Infrastruktur
  • Öffentliche Verwaltung
  • Anbieter digitaler Dienste wie Online-Marktplätze, Suchmaschinen und Cloud-Computing-Dienste

Was ist zu tun?

Unternehmen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, müssen:

  • Sicherheitsmaßnahmen implementieren: Erhöhte Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
  • Meldung von Vorfällen: Meldepflicht für erhebliche Sicherheitsvorfälle an die zuständigen nationalen Behörden innerhalb von 24 Stunden.
  • Risikomanagement: Regelmäßige Risikobewertungen und entsprechende Anpassungen der Sicherheitsmaßnahmen.
  • Zusammenarbeit: Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten und den zuständigen Behörden.

Durch die Einhaltung der NIS2-Richtlinie sollen Unternehmen besser gegen Cyberbedrohungen gewappnet sein und die allgemeine Cybersicherheit in der EU verbessert werden.

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